Einverständniserklärung
werbewirksame Veröffentlichung von Fotos
Ich/Wir bin/sind mit der Veröffentlichung der von meinem/unserem Kind entstandenen Fotos beim Kindergartenshooting einverstanden.
Für diese Einverständniserklärung und die Veröffentlichung verzichte ich/verzichten wir auf jegliche Zahlungsansprüche. Ich bin/Wir sind über §22 KunstUrhG betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste in der Fotografie aufgeklärt worden:
§22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete, dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Für Minderjährige gilt die Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten.
Ich/Wir trete/n hiermit das Recht an meinen/unseren Bildern zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit an Annika Schwettmann ab. Mit/Uns ist bekannt, dass ich mein/wir unser Einverständnis jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft schriftlich widerrufen kann/können. Dieses nachträgliche Widerspruchsrecht gilt nicht für bereits verteilte bzw. im Druck befindliche Printmedien. Der Widerruf erfasst nicht die Verwendung der Bilder auf der Homepage, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird und das Bild reinen Illustrationszwecken dient. Es ist mir/uns erlaubt, die Bilder auch für private Zwecke zu nutzen.
